Know-How/StVZO & Recht
Recht · StVZO

Rechtliche Infos rund um die StVZO.

Was dein Rad rechtlich darf, hängt von der Fahrzeugklasse ab — nicht vom Bike-Typ. Entscheidend ist die Motorunterstützung: ein Pedelec (bis 25 km/h) ist rechtlich ein Fahrrad, ein S-Pedelec (bis 45 km/h) ein Kleinkraftrad. Ob City, Trekking, MTB oder Rennrad spielt dabei keine Rolle — für alle gelten dieselben Fahrrad-Regeln. Wir verkaufen ausschließlich Pedelecs bis 25 km/h.

Merkmal S-Pedelec · 45 km/h Pedelec · 25 km/h Fahrrad (City, Trekking, MTB, Rennrad)
Gesetzliche EinstufungKleinkraftrad (Klasse L1e-B)FahrradFahrrad
FührerscheinJa — AM-FührerscheinNeinNein
Mindestalter15 JahreKein gesetzlichesKein gesetzliches
Versicherung & KennzeichenJa — VersicherungskennzeichenNeinNein
HelmpflichtJaNein (empfohlen)Nein (empfohlen)
RadwegnutzungGrundsätzlich neinJa, nach Fahrrad-RegelnJa, nach Fahrrad-Regeln
BeleuchtungFest, zugelassenes System (Typgenehmigung)StVZO-konform, wenn nötigStVZO-konform, wenn nötig
Separate Dynamo-PflichtNein (keine separate Pflicht)NeinNein
Akku-/BatterieleuchtenNur als Teil des zugelassenen FahrzeugsystemsJa, sofern zugelassen (K-Kennzeichnung)Ja, sofern zugelassen (K-Kennzeichnung)
Bremsen · Klingel · ReflektorenNach TypgenehmigungZwei unabhängige Bremsen, Klingel, ReflektorenZwei unabhängige Bremsen, Klingel, Reflektoren
Tretunterstützung bis45 km/h25 km/h
Anfahr-/Schiebehilfebis max. 6 km/h
KindersitzNur mit Zulassung/HerstellerfreigabeErlaubt, sofern geeignetErlaubt, sofern geeignet
KinderanhängerNicht automatisch erlaubtErlaubt, unter BedingungenErlaubt, unter Bedingungen
Promillegrenze0,5 ‰ (wie Kfz) — strengere Folgen bei höheren Werten1,6 ‰ absolut · ab 0,3 ‰ bei Auffälligkeit1,6 ‰ absolut · ab 0,3 ‰ bei Auffälligkeit

Pflicht-Ausstattung für jedes Fahrrad

Unabhängig vom Bike-Typ — City, Trekking, MTB oder Rennrad — gelten auf öffentlichen Straßen dieselben StVZO-Grundregeln:

  • Klingel — eine helltönende Glocke ist Pflicht.
  • Zwei unabhängig wirkende Bremsen (vorne und hinten).
  • Zugelassene Beleuchtung — vorne weiß, hinten rot; batterie-/akkubetrieben erlaubt, sofern zugelassen (K-Kennzeichnung).
  • Reflektoren — vorne weiß, hinten rot, je zwei gelbe an den Pedalen sowie seitlich (Speichen­reflektoren oder reflektierende Reifen/Felgen).

Hinweis. Für Fahrräder, Pedelecs bis 25 km/h, Rennräder und MTBs gelten auf öffentlichen Straßen dieselben StVZO-Anforderungen. Fahrrad-Beleuchtung darf batterie- oder akkubetrieben sein, muss aber zugelassen sein und die K-Kennzeichnung tragen. S-Pedelecs bis 45 km/h sind rechtlich keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder — mit Versicherungs-, Kennzeichen-, Helm- und Führerscheinpflicht. Orientierung nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung.

Tuning: Wird die 25-km/h-Grenze eines Pedelecs manipuliert, wird es rechtlich zum Kraftfahrzeug — Versicherungs- und Führerscheinpflicht, Verlust von Betriebserlaubnis und Garantie. Wir bieten daher kein Speed-Tuning an. Mehr dazu auf unserer E-Bike-Tuning-Seite.