Rechtliche Infos rund um die StVZO.
Was dein Rad rechtlich darf, hängt von der Fahrzeugklasse ab — nicht vom Bike-Typ. Entscheidend ist die Motorunterstützung: ein Pedelec (bis 25 km/h) ist rechtlich ein Fahrrad, ein S-Pedelec (bis 45 km/h) ein Kleinkraftrad. Ob City, Trekking, MTB oder Rennrad spielt dabei keine Rolle — für alle gelten dieselben Fahrrad-Regeln. Wir verkaufen ausschließlich Pedelecs bis 25 km/h.
| Merkmal | S-Pedelec · 45 km/h | Pedelec · 25 km/h | Fahrrad (City, Trekking, MTB, Rennrad) |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Einstufung | Kleinkraftrad (Klasse L1e-B) | Fahrrad | Fahrrad |
| Führerschein | Ja — AM-Führerschein | Nein | Nein |
| Mindestalter | 15 Jahre | Kein gesetzliches | Kein gesetzliches |
| Versicherung & Kennzeichen | Ja — Versicherungskennzeichen | Nein | Nein |
| Helmpflicht | Ja | Nein (empfohlen) | Nein (empfohlen) |
| Radwegnutzung | Grundsätzlich nein | Ja, nach Fahrrad-Regeln | Ja, nach Fahrrad-Regeln |
| Beleuchtung | Fest, zugelassenes System (Typgenehmigung) | StVZO-konform, wenn nötig | StVZO-konform, wenn nötig |
| Separate Dynamo-Pflicht | Nein (keine separate Pflicht) | Nein | Nein |
| Akku-/Batterieleuchten | Nur als Teil des zugelassenen Fahrzeugsystems | Ja, sofern zugelassen (K-Kennzeichnung) | Ja, sofern zugelassen (K-Kennzeichnung) |
| Bremsen · Klingel · Reflektoren | Nach Typgenehmigung | Zwei unabhängige Bremsen, Klingel, Reflektoren | Zwei unabhängige Bremsen, Klingel, Reflektoren |
| Tretunterstützung bis | 45 km/h | 25 km/h | — |
| Anfahr-/Schiebehilfe | — | bis max. 6 km/h | — |
| Kindersitz | Nur mit Zulassung/Herstellerfreigabe | Erlaubt, sofern geeignet | Erlaubt, sofern geeignet |
| Kinderanhänger | Nicht automatisch erlaubt | Erlaubt, unter Bedingungen | Erlaubt, unter Bedingungen |
| Promillegrenze | 0,5 ‰ (wie Kfz) — strengere Folgen bei höheren Werten | 1,6 ‰ absolut · ab 0,3 ‰ bei Auffälligkeit | 1,6 ‰ absolut · ab 0,3 ‰ bei Auffälligkeit |
Pflicht-Ausstattung für jedes Fahrrad
Unabhängig vom Bike-Typ — City, Trekking, MTB oder Rennrad — gelten auf öffentlichen Straßen dieselben StVZO-Grundregeln:
- Klingel — eine helltönende Glocke ist Pflicht.
- Zwei unabhängig wirkende Bremsen (vorne und hinten).
- Zugelassene Beleuchtung — vorne weiß, hinten rot; batterie-/akkubetrieben erlaubt, sofern zugelassen (K-Kennzeichnung).
- Reflektoren — vorne weiß, hinten rot, je zwei gelbe an den Pedalen sowie seitlich (Speichenreflektoren oder reflektierende Reifen/Felgen).
Hinweis. Für Fahrräder, Pedelecs bis 25 km/h, Rennräder und MTBs gelten auf öffentlichen Straßen dieselben StVZO-Anforderungen. Fahrrad-Beleuchtung darf batterie- oder akkubetrieben sein, muss aber zugelassen sein und die K-Kennzeichnung tragen. S-Pedelecs bis 45 km/h sind rechtlich keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder — mit Versicherungs-, Kennzeichen-, Helm- und Führerscheinpflicht. Orientierung nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung.
Tuning: Wird die 25-km/h-Grenze eines Pedelecs manipuliert, wird es rechtlich zum Kraftfahrzeug — Versicherungs- und Führerscheinpflicht, Verlust von Betriebserlaubnis und Garantie. Wir bieten daher kein Speed-Tuning an. Mehr dazu auf unserer E-Bike-Tuning-Seite.
