AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – We Like Bikes
Stand: 30. Oktober 2026 · Version WLB-2026-10-30
Diese Sammlung enthält gesonderte Bedingungen für Online-Shop, Ladengeschäft/Werkstatt und Vermietung. Es gilt der zum jeweiligen Vertrag passende Teil. Die rechtlich selbständigen Standortbetreiber handeln jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der konkrete Vertragspartner wird vor Vertragsschluss benannt. Die gemeinsame Marke begründet keine gemeinsame Vertragspartei oder automatische Einstandspflicht anderer Betreiber. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Rechte haben Vorrang.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Online-Shop
We like bikes GmbH · Atelierstr. 10 · 81671 München
Vertreten durch: Alejandra Maldonado
E-Mail: info@welikebikes.de · Telefon: 089 20072791
USt-IdNr.: DE366781150
Stand: 30. Oktober 2026 · Version WLB-2026-10-30
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, die über den Online-Shop unter welikebikes.de bei der We like bikes GmbH (nachfolgend „We like bikes") getätigt werden.
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
(2) Durch Anklicken des Buttons „Kaufen" bzw. „Zahlungspflichtig bestellen" im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn We like bikes die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Versand der Ware annimmt. Die automatische Bestelleingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar.
(4) Der Vertragstext wird von We like bikes gespeichert. Die Bestelldaten werden dem Kunden per E-Mail zugesandt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
3. Preise und Versandkosten
(1) Die im Online-Shop ausgezeichneten Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt der Preis zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung.
(2) Zusätzlich zu den Preisen können Versandkosten anfallen. Die jeweils gültigen Versandkosten werden dem Kunden im Bestellprozess vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
(3) E-Bikes und Fahrräder werden in der Regel per Spedition versandt; Kleinteile und Zubehör per Paketdienst.
4. Zahlung
(1) Die Zahlung erfolgt mit den vor Abgabe der Bestellung im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten. Es gelten die dort angegebenen Zahlungsbedingungen.
(2) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist We like bikes berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Verbrauchern, § 288 Abs. 1 BGB) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Unternehmern, § 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift innerhalb Deutschlands. Die jeweilige Lieferzeit wird auf der Produktseite und im Bestellprozess angegeben.
(2) Macht höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschlag) die Lieferung dauerhaft unmöglich, ist die Leistungspflicht von We like bikes ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich erstattet.
(3) We like bikes ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn der dafür erforderliche Aufwand in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Kunden steht (§ 275 Abs. 2 BGB). Bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich erstattet.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von We like bikes.
7. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht das nachfolgende Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
We like bikes GmbH
Atelierstr. 10, 81671 München
Telefon: 089 20072791
E-Mail: info@welikebikes.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren.
Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können, insbesondere Lastenrädern und großen E-Bikes, tragen Sie die unmittelbaren Rücksendekosten nur, wenn wir Sie hierüber und über deren Höhe bzw. eine angemessene Kostenschätzung vor Abgabe Ihrer Bestellung ordnungsgemäß informiert haben. Die Information erfolgt produkt- und lieferortbezogen im Angebot oder im Bestellprozess. Fehlt diese erforderliche vorherige Information, tragen wir die Rücksendekosten. Eine erst nach Vertragsschluss mitgeteilte Kostenschätzung begründet keine rückwirkende Kostenpflicht.
Die Kosten des ursprünglichen Hinversands sind von den Rücksendekosten zu unterscheiden. Auch bei Lastenrädern erstatten wir im gesetzlichen Widerrufsfall die Kosten der günstigsten von uns angebotenen Standardlieferung nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen. Ein gesonderter Ausweis oder eine Zustimmung zu Versandkosten hebt diese Erstattungspflicht nicht auf.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
Hinweise zur Rücksendung (kein Bestandteil der Widerrufsbelehrung)
(1) Wir bitten Sie, die Ware möglichst in der Originalverpackung und vollständig an uns zurückzusenden. Dies ist keine Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts.
(2) Benötigen Sie einen Ersatzkarton für den Rückversand eines Fahrrads, stellen wir Ihnen auf Wunsch einen geeigneten Versandkarton gegen ein Entgelt von 90 EUR zur Verfügung. Sie können selbstverständlich auch eine eigene geeignete Verpackung verwenden.
(3) Ein über die Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise hinausgehender Umgang mit der Ware (z. B. Nutzung des Fahrrads im Straßenverkehr über eine kurze Probefahrt hinaus, Beschädigungen, dauerhafte Registrierung) kann zu einem Wertersatzanspruch führen. Die Höhe des Wertersatzes richtet sich nach dem konkreten Wertverlust im Einzelfall.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
We like bikes GmbH, Atelierstr. 10, 81671 München
E-Mail: info@welikebikes.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
– Bestellt am (*) / erhalten am (*):
– Name des/der Verbraucher(s):
– Anschrift des/der Verbraucher(s):
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
– Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
8. Gewährleistung (Mängelrechte)
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei neuen Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Sachmängel regelmäßig zwei Jahre ab Ablieferung.
(2) Bei tatsächlich gebrauchten Waren, einschließlich entsprechend eingestufter gebrauchter B-Ware oder Vorführräder, wird die Frist gegenüber Verbrauchern nur dann auf ein Jahr verkürzt, wenn der Kunde vor Vertragsschluss eigens darüber informiert wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB). Die Bezeichnung „B-Ware“ allein macht Neuware nicht zu Gebrauchtware. Ohne wirksame gesonderte Vereinbarung gilt die gesetzliche Frist.
(3) Bekannte Gebrauchsspuren, Laufleistung und Abweichungen werden konkret beschrieben. Soweit eine Abweichung von objektiven Anforderungen vereinbart werden soll, gelten gegenüber Verbrauchern die besonderen Informations- und Vereinbarungserfordernisse des § 476 Abs. 1 BGB; ein pauschaler AGB-Hinweis ersetzt diese nicht.
(4) Normaler nutzungsbedingter Verschleiß, etwa an Bremsbelägen, Reifen und Ketten, ist kein Sachmangel. Gesetzliche Rechte wegen tatsächlich vorhandener Material-, Herstellungs- oder Montagefehler bleiben auch bei Verschleißteilen bestehen. Eingriffe Dritter schließen Ansprüche nicht pauschal aus; maßgeblich ist insbesondere, ob der beanstandete Schaden dadurch verursacht wurde.
(5) Gesetzliche Nacherfüllungsrechte und die hierfür gesetzlich geschuldete Kostentragung bleiben bestehen. Herstellergarantien sind zusätzliche Leistungen des jeweiligen Garantiegebers nach dessen Bedingungen.
(6) Eine Fristverkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigen Verschweigens, einer übernommenen Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Weitere zwingende gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
Die Nacherfüllung wird mit dem Verkäufer abgestimmt. Für Online-Käufe ist der Ansprechpartner We like bikes GmbH, Atelierstr. 10, 81671 München. Die gesetzlichen Anforderungen an Ort, Zumutbarkeit und Kosten der Nacherfüllung bleiben unberührt. Erforderliche Aufwendungen trägt der Verkäufer nach Maßgabe des Gesetzes; gesetzliche Vorschussansprüche bleiben bestehen.
9. Rückabwicklung außerhalb des Widerrufs
Für einen gesetzlichen Rücktritt gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zur Rückgewähr Zug um Zug. Eine freiwillige Rücknahme oder ein Kulanzumtausch setzt eine individuelle Vereinbarung voraus; darin werden Zustand, Rücktransport und Erstattung geregelt. Die Stornierung einer noch nicht gelieferten Ware setzt keinen Wareneingang bei uns voraus. Abzüge werden nur auf einer gesetzlichen oder wirksamen vertraglichen Grundlage vorgenommen und erläutert. Die Widerrufsrechte nach Ziffer 7 bleiben unberührt.
10. Haftung
(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet We like bikes nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
12. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
13. Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG).
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15. Selbständige Standortbetreiber
Verkäufer bei Bestellungen in diesem Online-Shop ist die oben genannte We like bikes GmbH. Die übrigen We-Like-Bikes-Standorte werden von rechtlich selbständigen Unternehmen betrieben und handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die gemeinsame Marke begründet keine Mitverpflichtung anderer Betreiber. Ein anderer Abholort ändert den Verkäufer nicht automatisch. Gesetzliche Haftung für eigene Pflichtverletzungen bleibt unberührt.
16. Verladung bei Selbstabholung
Das Einladen, Ausladen und Sichern von Fahrrädern, E-Bikes, Lastenrädern und Zubehör in oder an Fahrzeugen des Kunden gehört nicht zu unseren vertraglichen Leistungen. Unsere Mitarbeitenden übernehmen diese Tätigkeiten nicht.
Der Kunde organisiert den Transport und die hierfür erforderlichen Hilfspersonen selbst. Er ist für die Eignung seines Fahrzeugs und seiner Transportvorrichtungen, die Einhaltung der zulässigen Belastungsgrenzen und die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich. Erforderliche Unterstützung ist vor der Abholung zu organisieren. Die Übergabe erfolgt am mit dem jeweiligen Standort vereinbarten Übergabeort.
Die gesetzliche Haftung des jeweiligen Vertragspartners für von ihm oder seinen Mitarbeitenden verursachte Schäden bleibt unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Ladengeschäft & Werkstatt
Betreiber / Vertragspartner: Der jeweilige Standort wird von einem rechtlich selbständigen Franchise-Partner betrieben. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich der auf dem Auftragsbeleg, der Rechnung bzw. dem Kassenbon mit vollständiger Firmierung und Anschrift ausgewiesene Betreiber des Standorts (nachfolgend „We Like Bikes" bzw. „wir"). Die dort genannten Kontaktdaten gelten für das jeweilige Vertragsverhältnis.
Stand: 30. Oktober 2026 · Version WLB-2026-10-30
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verkäufe und Dienstleistungen, die in den Filialen von We Like Bikes erbracht werden, einschließlich des Verkaufs von Fahrrädern, E-Bikes, Zubehör und Ersatzteilen sowie der Durchführung von Reparaturen, Wartungen und Inspektionen in der Werkstatt.
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
2. Selbständige Standortbetreiber und Vertragspartner
(1) Die We-Like-Bikes-Standorte werden von rechtlich selbständigen Unternehmen betrieben. Jeder Betreiber handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die gemeinsame Marke begründet keine gemeinsame Vertragspartei, Bürgschaft oder gesamtschuldnerische Einstandspflicht der übrigen Betreiber.
(2) Vertragspartner ist ausschließlich der vor Vertragsschluss mit vollständiger Firmierung, Anschrift und Kontaktdaten im Angebot, in der Buchung oder im Auftragsbeleg bezeichnete Standortbetreiber. Der Betreiber wird außerdem im Standort durch Aushang kenntlich gemacht.
(3) Andere Standortbetreiber und die Markenzentrale werden nicht allein durch die gemeinsame Marke Vertragspartner. Eine Übernahme fremder Verpflichtungen bedarf einer entsprechenden Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Haftung und eine Haftung für eigene Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
(4) Gesetzliche Mängelansprüche richten sich gegen den jeweiligen Verkäufer bzw. Werkunternehmer. Die Bearbeitung wird mit diesem abgestimmt. Andere selbständige Betreiber bearbeiten fremde Aufträge nur aufgrund einer entsprechenden Beauftragung oder eines gesonderten Vertrags. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere hinsichtlich Kosten und Zumutbarkeit der Nacherfüllung, bleiben unberührt.
3. Vertragsschluss und Annahmedokumentation
(1) Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung und dem bestätigten Auftragsumfang. Diese AGB werden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und bei vereinbarter Geltung Bestandteil des Vertrags. Individuelle Abreden haben Vorrang.
(2) Bei Annahme werden insbesondere Standortbetreiber, Kontaktdaten, Fahrradidentifikation, übergebenes Zubehör, erkennbare Vorschäden und der gewünschte Leistungsumfang dokumentiert. Der Kunde teilt uns mit, wenn das Fahrrad einem Dritten gehört, insbesondere einem Leasinggeber, und legt erforderliche Vollmachten vor.
(3) Ein Diagnoseauftrag ist keine Freigabe sämtlicher Reparaturen. Ein Reparaturauftrag umfasst nur die vereinbarten Arbeiten. Schweigen auf ein Angebot oder eine Rückfrage gilt nicht als Zustimmung.
4. Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt bar, per EC-Karte (girocard) oder Kreditkarte; Kauf auf Rechnung nur nach vorheriger Vereinbarung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern (§ 288 Abs. 1 BGB) bzw. 9 Prozentpunkten gegenüber Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Eigentumsvorbehalt
Von uns verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des hierfür geschuldeten Kaufpreises unser Eigentum. Diese Regelung begründet kein Eigentum an einem zur Reparatur übergebenen Kundenfahrrad.
6. Werkstattleistungen und Auftragserweiterung
(1) Wir führen die vereinbarten Arbeiten fachgerecht durch. Umfang und Grenzen einer Diagnose werden bei Beauftragung festgehalten. Eine Prüfung sämtlicher Bauteile oder eine vollständige Sicherheitsinspektion ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde; gesetzliche Hinweis- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.
(2) Zusätzliche Arbeiten, Teile, kostenpflichtige Softwareleistungen und Überschreitungen eines vereinbarten Kostenlimits werden vor Ausführung mit dem Kunden abgestimmt. Die Zustimmung und der vereinbarte Preis werden dokumentiert. Bei telefonischer Zustimmung erhält der Kunde eine Bestätigung in Textform.
(3) Vereinbarte Festpreise sind verbindlich. Bei unverbindlichen Kostenschätzungen informieren wir unverzüglich über absehbare wesentliche Überschreitungen; gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Es besteht keine pauschale Befugnis, den Auftrag ohne Zustimmung um 15 Prozent zu erweitern.
(4) Liefer- und Fertigstellungstermine werden als verbindlich oder voraussichtlich gekennzeichnet. Über erkennbare Verzögerungen und fehlende Ersatzteile informieren wir. Ersatzlösungen oder Umbauten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Gesetzliche Rechte bei Verzögerung oder Unmöglichkeit bleiben unberührt.
(5) Erforderliche Funktions- und Probefahrten im Rahmen des Auftrags dürfen fachgerecht durchgeführt werden. Bei Übergabe informieren wir über ausgeführte Arbeiten, offene Beträge sowie erkannte, nicht behobene sicherheitsrelevante Mängel. Eine Empfangsbestätigung ist kein Verzicht auf Mängelrechte.
7. Kostenvoranschlag und Diagnose
Für Diagnose/Fehlersuche bzw. Kostenvoranschlag berechnen wir 90 EUR einschließlich Umsatzsteuer nur, wenn Umfang und Vergütung vor Annahme ausdrücklich vereinbart wurden. Die Zahlung erfolgt nach der vorherigen Vereinbarung. Wird der anschließende Reparaturauftrag erteilt, wird diese Pauschale vollständig auf dessen Reparaturpreis angerechnet. Wird die Reparatur nicht beauftragt, bleibt die Vergütung für die vereinbarte und erbrachte Diagnose geschuldet.
Für eine von uns gesetzlich geschuldete Nacherfüllung werden keine Diagnose- oder Bearbeitungsgebühren erhoben. Bei Herstellergarantien gelten die Garantiebedingungen und gegebenenfalls eine vorab ausdrücklich vereinbarte Dienstleistung. Eine Ablehnung durch den Hersteller begründet allein keine nachträgliche Zahlungspflicht des Kunden.
8. Werkstatttermine
Vereinbarte Werkstatttermine sind verbindlich. Wir bitten Kunden, Termine, die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig (möglichst mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann.
9. Abholung, Aufbewahrung, Forderungssicherung und nicht abgeholte Fahrräder
(1) Wir benachrichtigen den Kunden nachweisbar, sobald das Fahrrad zur Rückgabe bereitsteht, und nennen Abholort, Öffnungszeiten und gegebenenfalls fällige Forderungen. Dies gilt auch nach abgeschlossener Diagnose, Ablehnung eines Reparaturangebots, vereinbarter Beendigung des Auftrags oder festgestellter Unmöglichkeit der Reparatur.
(2) Der Kunde wird gebeten, das Fahrrad innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang dieser Benachrichtigung abzuholen. Ob und wann Annahmeverzug eintritt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Allein die Absendung einer Nachricht beweist deren Zugang nicht.
(3) Bei Annahmeverzug können wir notwendige zusätzliche Aufwendungen für Aufbewahrung und Erhaltung nach § 304 BGB verlangen. Eine Lagerpauschale von 3 EUR einschließlich Umsatzsteuer pro angefangenem Kalendertag ab dem 15. Tag nach Zugang der Benachrichtigung gilt nur, soweit sie vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde, die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und sie den typischerweise erforderlichen Mehraufwand nicht übersteigt. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Eine doppelte Berechnung derselben Kosten erfolgt nicht.
(4) Soweit nach den gesetzlichen Voraussetzungen ein Unternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) oder ein Zurückbehaltungsrecht besteht, können wir dieses im zulässigen Umfang ausüben. Ein Pfandrecht an jedem angenommenen Fahrrad oder wegen beliebiger anderer Forderungen wird nicht vorausgesetzt. Bei Fremdeigentum, insbesondere Leasing, sind die Rechte des Eigentümers gesondert zu beachten.
(5) Bei fortdauernder Nichtabholung prüfen wir nach erneuter Aufforderung die gesetzlich zulässigen Schritte. Eine Pfandverwertung setzt ein wirksames Pfandrecht, Verkaufsberechtigung und das gesetzliche Verfahren voraus. Die Verkaufsandrohung gegenüber dem Eigentümer bezeichnet die Forderung; die gesetzliche Monatsfrist und die weiteren Anforderungen der §§ 1233 ff. BGB sind einzuhalten. Andere gesetzliche Verfahren, insbesondere nach §§ 383 ff. BGB, bleiben bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen möglich. Erlöse werden nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften abgerechnet bzw. hinterlegt.
(6) Nichtabholung, Schweigen, Ablehnung einer Reparatur oder Ablauf einer Frist bedeuten weder Eigentumsaufgabe noch Zustimmung zu Verkauf, Spende oder Entsorgung. Eine Entsorgung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten ausdrücklichen Beauftragung des verfügungsberechtigten Eigentümers oder einer anderweitig im Einzelfall bestehenden gesetzlichen Befugnis. Wirtschaftlicher Totalschaden oder fehlende Verkehrssicherheit allein genügen nicht.
(7) Das Fahrrad wird weiterhin angemessen gegen vermeidbare Beschädigung und Verlust gesichert. Eine erforderliche Verlagerung in ein geeignetes externes Lager wird dem Kunden mitgeteilt; Kosten werden nur im gesetzlich oder wirksam vertraglich zulässigen Umfang verlangt. Eine ungeschützte Ablagerung im Freien wird durch diese AGB nicht erlaubt. Die Haftung während eines Annahmeverzugs richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 300 BGB.
(8) Änderungen dieser AGB begründen keine rückwirkenden Lagergebühren oder Entsorgungsbefugnisse für Altaufträge.
10. Gesetzliche Mängelrechte beim Kauf und gebrauchte B-Ware
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei neuen Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Sachmängel regelmäßig zwei Jahre ab Ablieferung.
(2) Bei tatsächlich gebrauchten Waren, einschließlich entsprechend eingestufter gebrauchter B-Ware oder Vorführräder, wird die Frist gegenüber Verbrauchern nur dann auf ein Jahr verkürzt, wenn der Kunde vor Vertragsschluss eigens darüber informiert wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB). Die Bezeichnung „B-Ware“ allein macht Neuware nicht zu Gebrauchtware. Ohne wirksame gesonderte Vereinbarung gilt die gesetzliche Frist.
(3) Bekannte Gebrauchsspuren, Laufleistung und Abweichungen werden konkret beschrieben. Soweit eine Abweichung von objektiven Anforderungen vereinbart werden soll, gelten gegenüber Verbrauchern die besonderen Informations- und Vereinbarungserfordernisse des § 476 Abs. 1 BGB; ein pauschaler AGB-Hinweis ersetzt diese nicht.
(4) Normaler nutzungsbedingter Verschleiß, etwa an Bremsbelägen, Reifen und Ketten, ist kein Sachmangel. Gesetzliche Rechte wegen tatsächlich vorhandener Material-, Herstellungs- oder Montagefehler bleiben auch bei Verschleißteilen bestehen. Eingriffe Dritter schließen Ansprüche nicht pauschal aus; maßgeblich ist insbesondere, ob der beanstandete Schaden dadurch verursacht wurde.
(5) Gesetzliche Nacherfüllungsrechte und die hierfür gesetzlich geschuldete Kostentragung bleiben bestehen. Herstellergarantien sind zusätzliche Leistungen des jeweiligen Garantiegebers nach dessen Bedingungen.
(6) Eine Fristverkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigen Verschweigens, einer übernommenen Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Weitere zwingende gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
11. Mängelrechte bei Reparaturen
Es gelten die gesetzlichen Rechte aus §§ 634 ff. BGB. Beanstandungen sollen möglichst konkret und mit Auftragsnummer an den ausführenden Betreiber gerichtet werden. Eine unverzügliche Mitteilung erleichtert die Prüfung; das Unterlassen führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Rechte.
Wir erhalten Gelegenheit zur gesetzlich vorgesehenen Nacherfüllung. Ort, Durchführung und erforderliche Transportkosten werden unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen abgestimmt. Rechte auf Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz bleiben bei Vorliegen ihrer gesetzlichen Voraussetzungen bestehen. Normaler Verschleiß ist kein Ausführungsfehler; eine fehlerhafte Montage oder ein mangelhaftes Ersatzteil kann hingegen einen Mangel darstellen. Eingriffe Dritter oder fehlende Softwareupdates führen nicht automatisch zum Verlust sämtlicher Ansprüche.
12. Diagnose bei Vorschäden, insbesondere VanMoof
Bei bestimmten Modellen können Vorschäden, etwa am Socket oder Kabelbaum, bestehen, die sich erst während einer Diagnose zeigen und weitere Komponenten beeinträchtigen können. Erkennbare besondere Risiken und der Ausgangszustand werden vor risikobehafteten Tests mit dem Kunden besprochen und dokumentiert. Erforderliche zusätzliche Maßnahmen werden abgestimmt.
Der Hinweis auf technische Risiken ist kein Haftungsverzicht und keine Zustimmung zu einer unsachgemäßen Prüfung. Für die fachgerechte Ausführung und eigene Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Vorschriften und Ziffer 17.
13. Probefahrten
(1) Probefahrten erfolgen nach Absprache und gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments.
(2) Der Kunde haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden am Fahrrad sowie für den Verlust des Fahrrads während der Probefahrt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14. Rückgabe und Umtausch bei Ladenkäufen
(1) Bei Käufen im Ladengeschäft besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, da der Vertrag vor Ort geschlossen wird. Ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht wird nicht eingeräumt, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
(2) Die gesetzlichen Mängelrechte (Ziffer 10) bleiben hiervon unberührt.
15. Zahlungsverzug und Forderungsdurchsetzung
Fälligkeit und Zahlungsverzug richten sich nach Vereinbarung und Gesetz. Verzugszinsen sowie notwendige, ersatzfähige Mahn- und Rechtsverfolgungskosten können im gesetzlichen Umfang verlangt werden. Die Übergabe an Inkassodienstleister oder Rechtsbeistände erfolgt nur bei entsprechender Rechtsgrundlage. Eine Meldung an Auskunfteien erfolgt nicht allein wegen einer bestimmten Zahl von Mahnungen, sondern ausschließlich bei Vorliegen sämtlicher datenschutzrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Voraussetzungen. Gesetzliche Einwendungen und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
16. Versicherungen
Für verkaufte Fahrräder bieten wir optional den Abschluss einer Fahrradversicherung über unsere Versicherungspartner an. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
17. Haftung
(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
18. Herstellergarantie, Versicherung, Leasing und zusätzliche Dienstleistungen
(1) Für eine gesondert beauftragte Abwicklung einer Herstellergarantie bei einem Fahrrad, das nicht bei diesem Betreiber gekauft wurde, kann eine vor Auftragserteilung ausdrücklich vereinbarte Pauschale von 90 EUR einschließlich Umsatzsteuer anfallen, soweit die Kosten nicht vom Hersteller übernommen werden. Kostenfreie Ansprüche gegen den tatsächlich verpflichteten Verkäufer bleiben unberührt.
(2) Für die auf Wunsch beauftragte vollständige Kommunikation und Abwicklung eines Versicherungsschadens kann nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung eine Pauschale von 90 EUR einschließlich Umsatzsteuer berechnet werden. Dieselbe Leistung wird nicht mehrfach berechnet.
(3) Leasing, Versicherung oder ein Wartungsbudget bedeuten nicht automatisch eine Kostenübernahme. Vor kostenpflichtigen Arbeiten werden Auftraggeber, erforderliche Freigaben, gedeckte Leistungen und gegebenenfalls vom Kunden beauftragte Eigenleistungen festgehalten. Eine Ablehnung durch den Kostenträger begründet nicht automatisch eine persönliche Zahlungspflicht des Nutzers für nicht von ihm beauftragte Leistungen.
(4) Ob ausgebaute Teile zurückzugeben, im Austausch abzuliefern oder für einen Garantieprozess aufzubewahren sind, wird vor der Maßnahme geklärt. Ohne entsprechende Grundlage werden Kundenteile nicht eigenmächtig veräußert oder entsorgt.
19. Dokumentations- und Marketingaufnahmen
Technische Aufnahmen dürfen im erforderlichen Umfang zur Auftragsdokumentation, Fehlerdiagnose und Bearbeitung von Ansprüchen auf der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Grundlage angefertigt werden.
Diese AGB enthalten keine pauschale Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Bilder oder Daten. Für personenbezogene Marketingaufnahmen wird eine gesonderte, freiwillige und widerrufliche Einwilligung eingeholt. Ohne solche Grundlage werden nur tatsächlich nicht personenbezogene Aufnahmen verwendet; insbesondere werden Personen, Namen, Adressen und identifizierende Kennzeichen ausgeschlossen. Einzelheiten regeln die Datenschutzhinweise des jeweiligen Verantwortlichen.
20. Datenschutz
Der jeweilige Standortbetreiber ist für die Verarbeitungen verantwortlich, deren Zwecke und Mittel er bestimmt. Er stellt seine Kontaktdaten und die erforderlichen Datenschutzhinweise vor bzw. bei der Datenerhebung bereit. Die Verwendung gemeinsamer Systeme oder der gemeinsamen Marke begründet weder eine pauschale Freigabe zur Weitergabe von Kundendaten noch eine Befreiung von eigenen Datenschutzpflichten.
21. Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG).
22. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit ihnen dadurch nicht zwingender Schutz ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des jeweiligen Vertragspartners Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
23. Verladung und Transport in Kundenfahrzeugen
Das Einladen, Ausladen und Sichern von Fahrrädern, E-Bikes, Lastenrädern und Zubehör in oder an Fahrzeugen des Kunden gehört nicht zu unseren vertraglichen Leistungen. Unsere Mitarbeitenden übernehmen diese Tätigkeiten nicht.
Der Kunde organisiert den Transport und die hierfür erforderlichen Hilfspersonen selbst. Er ist für die Eignung seines Fahrzeugs und seiner Transportvorrichtungen, die Einhaltung der zulässigen Belastungsgrenzen und die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich. Erforderliche Unterstützung ist vor der Abholung zu organisieren. Die Übergabe erfolgt am mit dem jeweiligen Standort vereinbarten Übergabeort.
Die gesetzliche Haftung des jeweiligen Vertragspartners für von ihm oder seinen Mitarbeitenden verursachte Schäden bleibt unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fahrrad- & E-Bike-Vermietung
Vertragspartner: Der vor Buchung mit vollständiger Firmierung, Anschrift und Kontaktdaten bezeichnete rechtlich selbständige Betreiber des jeweiligen Mietstandorts.
Stand: 30. Oktober 2026 · Version WLB-2026-10-30
1. Geltungsbereich und selbständige Vermieter
Diese AGB gelten für die Vermietung von Fahrrädern, E-Bikes, Lastenrädern und Zubehör durch den jeweiligen rechtlich selbständigen Standortbetreiber. Dieser handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und wird vor Buchung sowie in der Buchungsbestätigung vollständig bezeichnet. Die gemeinsame Marke begründet keine Haftungsübernahme oder Mitverpflichtung der übrigen Betreiber oder der Markenzentrale. Eigene gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Mietangebote, Preise, Kautionen und Selbstbeteiligungen richten sich nach dem konkreten Angebot des jeweiligen Vermieters.
2. Vertragsschluss
(1) Die Buchung erfolgt online über das Buchungsformular auf welikebikes.de, telefonisch oder vor Ort. Die Online-Buchung stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar.
(2) Der Mietvertrag kommt mit unserer Buchungsbestätigung in Textform (E-Mail) zustande.
(3) Voraussetzung für die Übergabe des Mietgegenstands ist die Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) bei Abholung. Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein. Minderjährige dürfen Mietgegenstände nur nutzen, wenn ein Erziehungsberechtigter den Vertrag schließt und die Aufsicht übernimmt.
3. Mietpreis, Kaution und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Mietpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Mietpreis ist bei Buchung, spätestens bei Übergabe des Mietgegenstands fällig. Die Zahlung erfolgt mit den angebotenen Zahlungsarten (Kreditkarte, EC-Karte, bar vor Ort).
(3) Bei Übergabe kann eine Kaution in der bei der Buchung ausgewiesenen Höhe verlangt werden. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe unverzüglich zurückerstattet bzw. freigegeben. Bei konkreten Ansprüchen wird nur ein angemessener, nachvollziehbar begründeter Betrag vorläufig einbehalten. Der unstreitige Rest wird unverzüglich freigegeben. Wir teilen Grund und Berechnung mit und rechnen nach Klärung zeitnah ab; eine unbegrenzte Zurückhaltung der gesamten Kaution findet nicht statt.
4. Übergabe und Rückgabe
(1) Übergabe und Rückgabe erfolgen am vereinbarten Standort zu den vereinbarten Zeiten innerhalb der Öffnungszeiten.
(2) Bei Übergabe wird der Zustand des Mietgegenstands gemeinsam festgehalten (Übergabeprotokoll, ggf. mit Fotos). Der Mieter prüft den Mietgegenstand bei Übergabe auf erkennbare Mängel und zeigt diese sofort an.
(3) Der Mietgegenstand ist spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt im gleichen Zustand – abgesehen von normaler Gebrauchsabnutzung – zurückzugeben, einschließlich des überlassenen Zubehörs (Schloss, Ladegerät, Akku, Helm etc.).
(4) Bei verspäteter Rückgabe können wir eine Nutzungsentschädigung und gegebenenfalls weiteren Schaden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen. Eine doppelte Berechnung desselben Schadens erfolgt nicht; ersparte Aufwendungen und anrechenbare Vorteile werden berücksichtigt.
5. Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter behandelt den Mietgegenstand pfleglich und nutzt ihn nur bestimmungsgemäß im Rahmen der StVZO/StVO. Untersagt sind insbesondere: Teilnahme an Rennen, Sprünge/Stunts, Überladung (insbesondere bei Lastenrädern über die zulässige Zuladung hinaus), Fahrten unter Einfluss von Alkohol oder Drogen sowie eigenmächtige Reparaturen oder technische Veränderungen.
(2) Der Mietgegenstand ist bei jedem Abstellen mit dem mitgegebenen Schloss ordnungsgemäß zu sichern und – soweit möglich – an einem festen Gegenstand anzuschließen. Bei E-Bikes mit herausnehmbarem Akku ist der Akku bei längerem Abstellen mitzuführen, sofern bei Übergabe nichts anderes vereinbart wird.
(3) Eine Überlassung an Dritte (Untervermietung, Verleih) ist nicht gestattet. Der Mieter darf den Mietgegenstand nur selbst bzw. durch die bei Buchung benannten Personen nutzen.
(4) Schäden, Unfälle und Diebstahl sind uns unverzüglich anzuzeigen. Diebstahl ist zusätzlich unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen; die polizeiliche Anzeige ist uns vorzulegen. Der Schlüssel des Schlosses ist im Diebstahlsfall zurückzugeben.
6. Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für von ihm schuldhaft verursachte Beschädigungen sowie für den schuldhaft verursachten Verlust des Mietgegenstands und des Zubehörs.
(2) Soweit der Mieter nach Absatz 1 haftet, gilt: Im Fall des Diebstahls trotz ordnungsgemäßer Sicherung (Ziffer 5.2) und unverzüglicher polizeilicher Anzeige beschränkt sich die Haftung des Mieters auf eine Selbstbeteiligung in der bei Buchung ausgewiesenen Höhe. Wurde der Mietgegenstand nicht ordnungsgemäß gesichert, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Für normale Gebrauchsabnutzung haftet der Mieter nicht.
(4) Der Mieter haftet als Fahrzeugführer selbst für Verstöße gegen Verkehrsvorschriften sowie für Schäden, die er Dritten zufügt.
7. Haftung des Vermieters
(1) Wir übergeben den Mietgegenstand in verkehrssicherem, geprüftem Zustand.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Steht der gebuchte Mietgegenstand aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung, können wir einen gleichwertigen oder höherwertigen Ersatz ohne Mehrpreis stellen. Ist auch dies nicht möglich, erstatten wir bereits gezahlte Beträge unverzüglich; weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nur nach Maßgabe von Ziffer 7 (2).
8. Widerruf bei Fernabsatzverträgen
Bei einer Vermietung, die eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen für einen spezifischen Termin oder Zeitraum darstellt, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Diese Ausnahme wird nicht pauschal auf jeden Mietvertrag angewendet. Soweit bei einer anderen Vertragsgestaltung ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die dafür erforderliche gesonderte Belehrung vor Vertragsschluss. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9. Stornierung
Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn kann die Buchung kostenfrei storniert werden; bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Bei späterer Stornierung oder Nichtabholung richten sich Zahlungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und anrechenbare Vorteile einer anderweitigen Vermietung werden abgezogen. Der Mieter kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer ersatzfähiger Ausfall entstanden ist. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
10. Datenschutz und Identitätsprüfung
Der jeweilige Vermieter ist verantwortlich für die Verarbeitungen, deren Zwecke und Mittel er bestimmt. Die zur Buchung und Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Seine gesonderten Datenschutzhinweise werden bei der Datenerhebung bereitgestellt.
Ein gültiges Ausweisdokument wird zur Identitätsprüfung eingesehen. Eine vollständige Kopie wird nicht standardmäßig angefertigt. Eine darüber hinaus erforderliche Erhebung erfolgt nur auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage, im notwendigen Umfang und nach entsprechender Information. Nicht mehr erforderliche Daten werden gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsgründe bestehen.
11. Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG).
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit ihnen dadurch nicht zwingender Schutz ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des jeweiligen Vermieters Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13. Verladung und Transport in Kundenfahrzeugen
Das Einladen, Ausladen und Sichern von Fahrrädern, E-Bikes, Lastenrädern und Zubehör in oder an Fahrzeugen des Kunden gehört nicht zu unseren vertraglichen Leistungen. Unsere Mitarbeitenden übernehmen diese Tätigkeiten nicht.
Der Kunde organisiert den Transport und die hierfür erforderlichen Hilfspersonen selbst. Er ist für die Eignung seines Fahrzeugs und seiner Transportvorrichtungen, die Einhaltung der zulässigen Belastungsgrenzen und die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich. Erforderliche Unterstützung ist vor der Abholung zu organisieren. Die Übergabe erfolgt am mit dem jeweiligen Standort vereinbarten Übergabeort.
Die gesetzliche Haftung des jeweiligen Vertragspartners für von ihm oder seinen Mitarbeitenden verursachte Schäden bleibt unberührt.
