Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für eine Fahrradwerkstatt und Verkaufsstelle nach deutschem Recht
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Verkäufe, die in der physischen Filiale unseres Fahrradgeschäfts erbracht werden. Dies umfasst den Verkauf von Fahrrädern, Zubehör, Ersatzteilen sowie die Durchführung von Reparaturen und Wartungsarbeiten in unserer Werkstatt. Die AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir eine Bestellung des Kunden durch Lieferung der Ware oder durch eine Auftragsbestätigung in Textform annehmen. Angebote in unserem Ladengeschäft sind unverbindlich und freibleibend.
Beispiel: Ein Kunde wählt in unserem Laden ein Fahrrad aus und zahlt an der Kasse. Der Vertrag kommt mit der Bezahlung zustande.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt bar, per EC- oder Kreditkarte oder per Rechnung nach vorheriger Absprache. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug zahlbar. Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) bzw. 9 Prozentpunkten für Unternehmer (§ 288 Abs. 2 BGB).
Beispiel: Wenn eine Rechnung für eine Reparatur innerhalb von 30 Tagen nicht bezahlt wird, werden Verzugszinsen fällig.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für Unternehmer gilt darüber hinaus der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Eine Weiterveräußerung der Ware ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch uns zulässig.
Beispiel: Ein Kunde kauft ein Fahrrad auf Rechnung. Das Fahrrad bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Wird das Fahrrad weiterverkauft, ohne dass die Rechnung bezahlt ist, verstoßen Sie gegen die Eigentumsvorbehalt-Regelung.
5. Leistungsumfang der Werkstatt
Unsere Werkstatt bietet Reparaturen, Wartungen und Inspektionen von Fahrrädern an. Die Kostenvoranschläge, die wir erstellen, sind unverbindlich. Sollte während der Reparatur festgestellt werden, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, setzen wir den Kunden unverzüglich in Kenntnis. Zusätzliche Arbeiten werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden ausgeführt.
Beispiel: Bei der Inspektion eines Fahrrads wird festgestellt, dass die Bremsbeläge stark abgenutzt sind und ersetzt werden müssen. Wir kontaktieren den Kunden und führen den Austausch nur durch, wenn er dem zustimmt.
6. Abholung und Aufbewahrung
Fahrräder, die zur Reparatur gebracht werden, sind innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung durch uns abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist berechnen wir eine Lagergebühr von 5 EUR pro Tag. Sollte das Fahrrad nach Ablauf von drei Monaten nicht abgeholt werden, behalten wir uns das Recht vor, das Fahrrad zur Deckung der Lagerkosten zu veräußern. Diese Regelung steht im Einklang mit den §§ 688 ff. BGB (Verwahrungsvertrag).
Beispiel: Ein Kunde holt sein repariertes Fahrrad auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht ab. Nach drei Monaten verkaufen wir das Fahrrad, um die Lagerkosten zu decken.
7. Gewährleistung und Haftung
Für Neuware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 434 ff. BGB. Bei Gebrauchtware wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt, sofern der Kunde kein Verbraucher ist (§ 475 Abs. 2 BGB). Der Kunde hat bei Mängeln das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Sollte die Nacherfüllung scheitern, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Beispiel: Der Kunde bemerkt nach dem Kauf eines neuen Fahrrads, dass die Gangschaltung nicht ordnungsgemäß funktioniert. Er bringt das Fahrrad zurück, und wir bieten eine Reparatur oder einen Austausch an.
8. Verantwortung für Reparaturleistungen
Wenn das Fahrrad nach einer Reparatur einen Defekt aufweist, der auf die ausgeführte Arbeit zurückzuführen ist, hat der Kunde das Recht, vom Werkstattbetrieb eine kostenlose Behebung des Defekts zu verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Defekt durch eine unsachgemäße Reparatur oder fehlerhafte Installation von Teilen verursacht wurde.
Recht auf Nacherfüllung: Der Kunde hat das Recht, dass der Werkstattbetrieb jeden Mangel durch eine erneute Reparatur ohne zusätzliche Kosten behebt (§ 635 BGB). Diese zusätzliche Reparatur muss ausschließlich in unserer Werkstatt erfolgen. Sollte die Nachbesserung scheitern oder unmöglich sein, hat der Kunde das Recht auf eine Minderung des Preises oder sogar die Auflösung des Vertrags (dies gilt hauptsächlich, wenn die Reparatur wiederholt fehlgeschlagen ist).
Versandkostenregelung: Wir übernehmen keine Verantwortung für Versand- oder Transportkosten, die der Kunde aufwenden muss, um das Fahrrad zur Reparatur in unsere Werkstatt zu bringen.
Beispiel: Ein Kunde lässt bei uns die Bremsen austauschen und bemerkt später, dass diese nicht richtig funktionieren. Der Kunde bringt das Fahrrad zurück in unseren Laden und wir reparieren die Bremsen erneut kostenlos. Die Transportkosten trägt der Kunde selbst.
9. Garantie gemäß deutscher Reparaturregelung
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland gelten für unsere Reparaturleistungen an Fahrrädern folgende Garantiebedingungen:
- Reparaturgarantie: Auf alle von uns durchgeführten Reparaturen gewähren wir eine Garantie von 12 Monaten. Diese Garantie umfasst ausschließlich die durch uns erbrachten Arbeitsleistungen sowie die verwendeten Ersatzteile. Die Garantie beginnt mit dem Datum der Abholung des reparierten Fahrrads, gemäß § 443 BGB, der eine freiwillige Garantie des Unternehmers beschreibt.
- Garantieleistungen: Sollte sich während des Garantiezeitraums herausstellen, dass eine Reparaturleistung mangelhaft war, verpflichten wir uns zur kostenlosen Nachbesserung. Der Kunde muss den Mangel unverzüglich nach dessen Feststellung melden.
- Ausschluss der Garantie: Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile wie Bremsbeläge, Reifen, Ketten und andere Komponenten, die einer normalen Abnutzung unterliegen. Die Garantie verfällt, wenn der Mangel durch unsachgemäße Behandlung, Eigenreparaturen oder fehlende Wartung durch den Kunden verursacht wurde.
- Firmware-/Software-Anforderungen für E-Bikes: Für E-Bikes gilt die Reparaturgarantie ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die neueste Version der Firmware/Software installiert ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die neueste Softwareversion vor der Reparatur aufgespielt ist. Sollte ein Update während der Reparatur erforderlich sein, wird dieses kostenpflichtig von uns durchgeführt.
- Ausschluss von Haftung bei Drittarbeiten: Sollte das Fahrrad nach unserer Reparatur durch Dritte repariert oder modifiziert worden sein, entfällt jeglicher Garantieanspruch auf unsere durchgeführten Arbeiten.
Beispiel: Nach einer Reparatur wird die Fahrradsoftware nicht aktualisiert und ein Fehler tritt auf. In diesem Fall entfällt der Garantieanspruch.
10. Widerrufsrecht und Rückgabe von Waren
Für Verbraucher, die Käufe in unserem Ladengeschäft tätigen, besteht kein Widerrufsrecht, da unsere Verträge ausschließlich vor Ort geschlossen werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das bedeutet, dass Waren, die im Laden gekauft wurden, nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden können.
11. Datenschutz
Die im Rahmen des Vertragsabschlusses erhobenen Daten werden zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags genutzt und gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
12. Werkstatttermin und Annahmeverzug
Vereinbarte Werkstatttermine sind verbindlich. Sollte der Kunde nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr von 30 EUR zu berechnen.
13. Haftungsausschluss für Probefahrten
Bei Probefahrten haftet der Kunde für alle durch ihn verursachten Schäden am Fahrrad.
14. Versicherungen
Für alle Fahrräder, die durch uns verkauft oder zur Reparatur angenommen werden, bieten wir optional eine Versicherung an.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (§ 306 BGB).